In Spanien sind einige Steuern, insbesondere die von Immobilieneigentümern zu zahlende Vermögenssteuer und die Einkommenssteuer, im Wege der steuerlichen Selbstveranlagung abzuführen. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen vom spanischen Finanzamt keine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung und zur Steuerzahlung erhalten, sondern selbst für die fristgemäße Abgabe ihrer Steuererklärungen und Steuerzahlungen verantwortlich sind. Werden die bestehenden Fristen versäumt, kann die Finanzverwaltung empfindliche Säumniszuschläge erheben.
Um solche Strafzahlungen zu vermeiden, bieten wir unseren Kunden an, sie rechtzeitig an ihre Steuererklärungspflichten, sämtliche Fristen und Steuerzahlungen zu erinnern. Dieser Service erfolgt per Post oder Email und ist kostenfrei.
Um diesen Service zu beanspruchen, drucken Sie bitte folgendes, hier erhältliches Formular aus und schicken es ausgefüllt an unsere Kanzlei in Platja d´Aro zurück. Alternativ können Sie sich zu diesem Service auch online anmelden.
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