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Tätigkeitsbereiche

Die Dr. Höhne Anwalts- & Steuerkanzlei vertritt hauptsächlich ausländische Immobilieneigentümer und Unternehmen. Die Tätigkeitsbereiche lassen sich in Recht und Steuern aufteilen und konzentrieren sich auf folgende Gebiete:

» Spanisches und katalanische Recht

Im spanischen und im katalanischen Recht liegt der hauptsächliche Arbeitsbereich auf dem Gebiet des Grundstücks-, Gesellschafts- und allgemeinen Zivilrechts. Dies beinhaltet die Beratung bei jeder Art von Immobiliengeschäften, die Überprüfung von Eigentumsverhältnissen von Grundstücken, die Abfassung von privatschriftlichen und notariellen Verträgen im weitesten Zusammenhang mit Immobilien, die Immobilienfinanzierung mitsamt der Vermittlung von Hypotheken, die Durchführung von Grundbucheintragungen, die Gründung von Gesellschaften, die Übertragung von Immobilien von Eltern auf ihre Kinder durch Schenkung oder Verkauf, kurz alle rechtlichen Fragen, die in irgendeiner Weise mit Immobilien verbunden sind.

» Erbrecht

Im Erbrecht werden wir mit der Abwicklung von Erbschaften in Spanien sowie mit der Abfassung von Testamenten, der Regelung von Nachlässen und jeder anderen Form letztwilliger Verfügungen von Todes wegen oder zu Lebzeiten beauftragt. Dabei erfolgt die Bearbeitung stets unter Berücksichtigung der Regelungen des deutschen Erbrechts und der jeweiligen steuerlichen Konsequenzen.

» Zwangsvollstreckung

Auch das Führen von Zwangsvollstreckungsverfahren gehört zu unseren Tätigkeitsbereichen. Dabei ist die Zwangsvollstreckung neben spanischen Titeln auch aus ausländischen Titeln möglich. Im Unterschied zu Deutschland ist zu beachten, dass zur Vollstreckung in Spanien stets ein Gerichtsverfahren einzuleiten ist, bei dem in der Regel ein in Spanien zugelassener Abogado (Rechtsanwalt) hinzugezogen wird.

» Zivilprozesse

Die Führung von Zivilprozessen stellt einen weiteren bedeutenden Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei dar. Gerade auf diesem Gebiet ist die Kommunikation mit dem prozessführenden Anwalt in der Muttersprache von besonderer Bedeutung. Die Kanzlei Dr. Höhne tritt vor spanischen Gerichten stets durch unsere einheimischen Rechtsanwälte auf und gewährleistet so die optimale Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Region sind unsere Mitarbeiter bei Gerichten und Kollegen wohl bekannt.

» Strafrecht

Im Strafrecht verfügen wir mit RA Joan Grabalosa i Rexach über einen versierten Strafverteidiger. In komplizierten Fällen können wir außerdem Prof. Dr. Hernán Hormazábal Malarée beibeziehen. Prof. Malarée ist ehemaliger Richter am Landgericht und ordentlicher Professor für Strafrecht an der Universität Girona und ein freier, deutschsprachiger Mitarbeiter unserer Kanzlei.

» Steuerrecht

Im Steuerrecht behandeln wir sämtliche steuerliche Fragen und beraten sowohl ortsansässige Mandanten in Spanien als auch Kunden aus dem Ausland. Wir erstellen ihre Buchhaltung und fertigen die Jahresabschlüsse mitsamt aller Steuererklärungen. Unser Steuererinnerungsservice kann auf Wunsch über anstehende Steuererklärungen und Abgabetermine hinweisen. Für Mandanten aus dem Unternehmensbereich ist es von besonderer Bedeutung, dass komplizierte steuerliche Probleme in ihrer Muttersprache besprochen werden können. Unsere deutsch-, englisch- und spanischsprechenden Mitarbeiter ermöglichen dies und können so Verständigungsprobleme und Missverständnisse von Anfang an vermeiden.