Einkommensteuererklärung 2013 – Eine Übersicht zu den Änderungen

Ab 2013 ist die Abgabe von manuell erstellten Einkommensteuererklärungen nun erstmals nicht mehr möglich. Außerdem wurde ab dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit abgeschafft, Ausgaben für den Erwerb oder den Bau einer als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie abzusetzen. Darüberhinaus sind erstmals Lottogewinne ab einer gewissen Höhe nicht mehr steuerbefreit. Die bedeutendste Änderung dürfte die Reform der Besteuerung von Einkommen aus Kapitalvermögen und von Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften sein. Gewinne aus Veräußerungsgeschäften, die binnen weniger als einem Jahr generiert wurden, sind nun der allgemeinen Besteuerungsgrundlage („base imponible general“) hinzuzurechnen. Bislang unterlagen Gewinne aus Veräußerungsgeschäften stets dem gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen („base imponible del ahorro“), auf die ein von der Einkommenshöhe unabhängiger Steuersatz Anwendung fand. Auch dieser Tarif hat sich geändert. Der gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen liegt nunmehr bei Einkünften bis 6.000 € bei 21%, bei Einkünften von 6.000 € bis 24.000 € bei 25% und bei Einkommen ab 24.000 € bei 27%. Zuletzt sei auf die für 2013 zum ersten Mal Anwendung findenden Steueranreize für sog. „business angels“ hingewiesen.

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