Strafrecht

UNSERE SERVICES

Kommt man mit dem Strafrecht in Berührung, geht es um viel. Das gilt umso mehr, wenn man es als Ausländer mit einer fremden Strafrechtsordnung zu tun hat. Erfolgt der Tatvorwurf in Spanien kommt hinzu, dass der Angeschuldigte sich auf Spanisch rechtfertigen muss. Verständigungsproblem zwischen den Betroffenen, der Polizei oder dem Richter können verheerende Folgen haben.

Wird jemandem eine Straftat vorgeworfen, drohen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen. Häufig haben Strafverfahren auch enorme Auswirkungen auf das Berufs- und Privatleben. Hier spielt zunächst oftmals nicht einmal eine Rolle, ob der Vorwurf einer Straftat berechtigt ist, oder nicht.

Spezialisiert auf spanisches Strafrecht und Strafprozessrecht

Deutschsprachige Mandanten unserer Kanzlei werden in Strafsachen von einem unserer deutschen Rechtsanwälte betreut. So können Verständigungsschwierigkeiten vermieden werden. Wir verfügen mit Rechtsanwalt Joan Grabalosa Rexach über einen versierten katalanischen Strafrechtler, der auf 30 Jahre Erfahrung als Strafverteidiger zurückblicken kann. Seit 2001 arbeitet Rechtsanwalt Grabalosa in der Kanzlei Dr. Höhne. Unsere Mandanten schätzen gerade im Strafrecht, dass sie von uns vor Ort professionell in spanischer und bei Bedarf in katalanischer Sprache vertreten werden und zugleich mit unserer Kanzlei auf Deutsch kommunizieren können.

Rechtsanwalt schnellstmöglich einschalten

By hiring a criminal lawyer early, it is possible to ensure that criminal proceedings do not go forward or to avoid the main court hearing. If a criminal case cannot be avoided, your defense attorney will work to obtain an acquittal or a significantly reduced sentence.

The sooner a criminal law expert is called upon, the more can be achieved on your behalf. After being commissioned, our criminal lawyers can inspect the files and, after a thorough consultation, determine the defense strategy with you.

Recht zu schweigen

Sieht man sich mit einem Tatvorwurf konfrontiert oder befürchtet man, dass eine Handlung strafrechtliche Bedeutung haben könnte, sollte ohne vorherige professionelle anwaltliche Beratung keinerlei Aussagen gemacht werden. Auch in Spanien habt man selbstverständlich das Recht, die Aussage zu verweigern (Aussageverweigerungsrecht). Man muss kein Wort zum Tatvorwurf sagen, und sollte dies auch keinesfalls ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger tun.

Das Recht, zu schweigen gilt auch dann, wenn man Zeuge einer Straftat ist und z. B. mit dem Verdächtigen verheiratet, verlobt oder eng verwandt ist (gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht).

Strafverfahren in Spanien

In Spanien wird, in Abhängigkeit von der Schwere des Tatvorwurfs bzw. der angedrohten Strafe, zwischen folgenden Strafverfahren unterschieden:

  • Ordentliches Strafverfahren (procedimiento ordinario): In diesen Verfahren werden schwere Straftaten, auf die Gefängnisstrafen von über neun Jahren stehen, abgeurteilt. Das Verfahren teilt sich auf in Ermittlungsverfahren (fase de instrucción / sumario), Zwischenverfahren (fase intermedia) und Hauptverhandlung (juicio oral). Interessant ist, dass das Ermittlungsverfahren in Spanien nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von einem Richter, dem Ermittlungsrichter (juez de instrucción) geleitet wird.
  • Gekürztes Strafverfahren (procedimiento abreviado): greift bei Strafandrohung bis neun Jahren Freiheitsentzug oder wenn andere Strafen als Freiheitsentzug infrage kommen. Damit ist dieses Verfahren das Häufigste. Im Vergleich zum procedimiento ordinario fällt das Zwischenverfahren (fase intermedia) weg, und dieses Strafverfahren ist daher schlanker als das Ordentliche Verfahren.
  • Schnellverfahren (juicio rápido): mit diesem Strafverfahren, die 2002 eingeführt wurden, werden bestimmte, sehr häufige Straftaten behandelt, die mit kürzeren als fünf Jahre Freiheitsstrafe bewehrt sind, und bei denen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Interessant bei diesem Verfahren ist, dass die Strafe um ein Drittel der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe reduziert wird, wenn der Angeklagte die Tat gesteht und mit der Strafe einverstanden ist.   
  • Verfahren über leichte Straftaten/Vergehen (procedimiento para el enjuiciamiento de delitos leves): Dieses Verfahren greift bei Vergehen, für die unter keinen Umständen eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Es findet kein Ermittlungsverfahren statt und im Verhandlungstermin wird direkt über die Tat entschieden.
  • Schwurgericht (Juicio por jurado): greift nur bei vereinzelten, schweren Straftaten, wie etwa Mord, etc.

Tätigkeitsgebiete:

Unsere Themen im Strafrecht in Spanien:

  • Beschuldigtenvernehmung
  • Opfervertretung
  • Untersuchungshaft
  • Strafanzeige
  • Strafrecht allgemein
  • Arztstrafrecht
  • Betäubungsmittel / Drogendelikte
  • Jugendstrafrecht
  • Körperverletzung
  • Vermögensdelikte
  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
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