Vertragsrecht

Unsere Services

Vertragsrecht in Spanien

Ob bei der Miete einer Wohnung, beim Kauf eines Automobils oder beim Abschluss eines Darlehensvertrages – Verträge begegnen uns überall. Eine kleine Unterschrift kann große Folgen nach sich ziehen. Vor der Unterzeichnung eines wichtigen Vertrages ist es daher stets ratsam, sich fachkundigen Rat bei einem Anwalt zu suchen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man sich im Ausland befindet, und die Vertragssprache nicht oder nicht perfekt beherrscht.

Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie Ihren Vertrag idealerweise bereits vor dem Aufsetzen von einem Rechtsanwalt für spanisches Vertragsrecht prüfen lassen. Unsere Mandanten schätzen dabei besonderes, dass sie mit uns auf Deutsch, Englisch, Spanisch oder Katalanisch korrespondieren können, und dass wir sowohl das spanische als auch das deutsche Vertragsrecht beherrschen. So sind wir der ideale Partner, wenn es um wirtschafts-, handels- oder immobilienrechtlich relevante Verträge geht, die den spanischen und den deutschsprachigen Rechtsraum betreffen.

Internationales Vertragsrecht

Bei Verträgen mit grenzüberschreitendem Bezug, wie z. B. bei Verträgen zwischen Unternehmen aus Spanien auf der einen Seite und Deutschland, Österreich oder der Schweiz auf der anderen Seite, treffen unterschiedliche Rechtssysteme aufeinander.  Hier einen Rechtsanwalt einschalten zu können, der über profunde Kenntnisse beider Rechtssysteme verfügt, ist naturgemäß von enormer Bedeutung. Unsere Rechtsanwälte verfügen über diese Rechtskenntnisse, da sie in Deutschland und in Spanien ausgebildet worden sind und sich nicht zuletzt im internationalen Privatrecht auskennen. So sind wir in der Lage, qualifizierte Rechtsberatung und -gestaltung in beiden Rechtssystemen zu bieten und zwar  auf Spanisch, Deutsch und bei Bedarf auf Englisch. Und nicht zuletzt ermöglicht uns die Doppelqualifikation, spezifische Rechtsfiguren oder Institutionen einer Rechtsordnung in den Begriffen der anderen Rechtsordnung dazustellen und nicht einfach nur wörtlich zu übersetzen.

Vertragsverhandlungen

Beim Verhandeln von Verträgen ist es selbstverständlich von großer Hilfe, wenn die Verhandlungspartner dieselbe Sprache sprechen. Vertragsbedingungen in einer fremden Sprache zu formulieren ist per se eine Herausforderung und bedarf profunder Kenntnisse sowohl der Sprache als auch der Rechtsterminologie.

Unsere Anwälte für spanisches Vertragsrecht unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen jeder Art und begleiten Sie bei Vertragsabschlüssen in Spanien oder der Abfassung einseitiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen.

Wir klären Ihre Ausgangssituation und definieren gemeinsam mit Ihnen, welche Ziele Sie haben und wie diese vertraglich erreicht werden können. Auf dieser Grundlage verfassen wir den Vertrag gemäß Ihren Interessen. Unsere langjährige Erfahrung im spanischen Vertragsrecht erlaubt es uns, die Besonderheiten jeder Vertragsbeziehung, mögliche Konflikte und Interessenkollisionen zu erkennen und bei der Vertragsgestaltung einzubeziehen.

Gute Vertragsgestaltung Vermeidet Gerichtsverfahren

Die Justiz in Spanien arbeitet langsam und ineffizient. Lückenhafte Verträge und fehlerhafte Klauseln führen nicht nur zu Unstimmigkeiten mit dem Vertragspartner, sondern können auch viel Zeit, Nerven und Geld kosten. Dies gilt insbesondere in Spanien.

Nicht selten werden bei Streitigkeiten über die Auslegung von Verträgen langjährige und häufig außerordentlich gute Geschäftsbeziehungen in Mitleidenschaft gezogen, oder es kommt zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren, deren Ausgang, was erschwerend hinzukommt, aufgrund eben der erwähnten mangelhaften Formulierungen in den streitgegenständlichen Verträgen auch noch ungewiss ist. Eine qualifizierte Vertragsgestaltung und -prüfung dient daher insbesondere auch der Konfliktvermeidung. Ist ein Vertrag klar und deutlich formuliert, stellen sich Auslegungsfragen gar nicht erst und Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern werden vermieden. Verlässliche Analysen vertraglicher und gesetzlicher Haftungs- und Prozessrisiken im Vorfeld oder im Verlaufe eines Projektes sind dabei die Grundlage und das Gerüst für die rechtlichen Rahmenbedingungen und ermöglichen auf diese Weise nicht zuletzt auch den wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes.

Im Vertragsrecht werden wir üblicherweise mit dem Aufsetzen oder Prüfung folgender Vertragstypen beauftragt:

  • Kaufverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Handels- und Vertriebsverträge
  • Dienstverträge
  • Werkverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Schenkungs- und Erbverträge
  • Mietverträge
  • Kreditverträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mithilfe Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln Unternehmen die Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen für eine Vielzahl inhaltlich gleichlautender Kaufverträge. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre AGBs oder Nutzungsbedingungen, auch z.B. Widerrufsbelehrungen für Online-Shops, etc. den rechtlichen Vorgaben gemäß auszuarbeiten und aufzusetzen.

Vertragsverletzung Im Vertragsrecht

Probleme im Vertragsrechts entstehen auch in Spanien zumeist dann, wenn von den Parteien nicht vorhergesehene und deshalb vertraglich nicht geregelte Ereignisse eintreten, oder wenn sich eine der Parteien durch eine Vertragsverletzung benachteiligt sieht.

In der Praxis entstehen solche Vertragsverletzungen im Vertragsrecht üblicherweise in folgenden Fällen:

  • Der Schuldner erbringt (gewollt oder ungewollt) die geschuldete Leistung nicht – B. ein bestellter Artikel wird nicht geliefert.
  • Eine vereinbarte Leistung wird zwar erbracht aber nicht innerhalb der vereinbarten Frist – B. ein Artikel wird zu spät geliefert.
  • Die im Vertrag festgelegte Leistung wird nicht in der erforderlichen Qualität oder Beschaffenheit erbracht – B. ein anderer als der vereinbarte oder ein defekter Artikel wird geliefert.
  • Die geschuldete Leistung wird erbracht, dabei werden allerdings andere Pflichten verletzt – B. bei Anlieferung des Artikels wird ein Mitarbeiter des Empfängers verletzt.

Parteien haben häufig unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen, Beschaffenheiten, Fristen, etc. Diese unterschiedlichen Ansichten führen zu Streitigkeiten darüber, ob der Vertrag eingehalten oder schuldhaft verletzt wurde, und hinsichtlich der Folgen einer etwaigen Vertragsverletzung. Als erfahrene Rechtsanwälte für spanisches Vertragsrecht können wir bei derartigen Streitigkeiten nicht nur fachlichen Rat bieten, sondern auch zwischen den Parteien eine vernünftige, für beide Parteien annehmbare Lösung in Form eines Vergleichs verhandeln, um so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Kommt ein Vergleich zwischen den Parteien nicht zustande, stehen wir Ihnen gerne bei Gerichtsverfahren jeder Art sowohl in Spanien als auch in Deutschland zur Seite. 

Nach oben scrollen