Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie, die im Eigentum einer spanischen Gesellschaft steht, kann zu in Deutschland steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen führen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12. Juni 2013 entschieden, dass die Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland zu beträchtlichen Einkommensteuerforderungen führen kann, nämlich