Steueramnestie für Rentner in Spanien

Am 1. August 2014 hat die spanische Regierung beschlossen, dass Renteneinkünfte aus dem Ausland innerhalb eines bestimmten Zeitraums strafbefreit nacherklärt werden können. Diese Regelung betrifft in Spanien ansässige Personen, die eine Rente aus dem Ausland beziehen. Dabei kann es sich zum einen um ausländische Rentner, die in Spanien ansässig und damit steuerpflichtig sind, und zum anderen um ehemals ins Ausland emigriere und inzwischen zurückgekehrte spanische Rentner handeln.

Binnen eines Zeitraums von sechs Monaten ab 1. Januar 2015 können Rentner ausländische, bislang nicht in Spanien versteuerte Renteneinkünfte nacherklären. Hierzu sind entweder erstmals Einkommensteuererklärungen zu den noch nicht verjährten Kalenderjahren einzureichen oder, wenn der Steuerpflichtige bereits (unvollständige) Steuererklärungen abgegeben hatte, ergänzende Steuererklärung nachzureichen. Werden die Einkünfte innerhalb des hierfür vorgesehenen Zeitraums nacherklärt und beglichen, erhebt das Finanzamt weder Bußgelder noch Säumniszuschläge oder Verzugszinsen.

Laut Angeben der Regierung hat das Finanzamt dank des Ausbaus und der Effektivitätssteigerung der internationalen Informationsaustauschmechanismen in den letzten Jahren zahlreiche in Spanien ansässige Steuerpflichtige identifiziert, die nicht korrekt versteuerte Renteneinkünfte aus dem Ausland beziehen. Bislang soll das Finanzamt in 27.696 Fällen Verfahren gegen ausländische Rentner oder sog. zurückgekehrte spanische Rentner eröffnet haben. Die Regierung macht allerdings deutlich, dass diese Personen nicht als Steuerhinterzieher behandelt werden würden. Man würde von „Fall für Fall“ entscheiden, damit es nicht zu unnötigen Vermögensschäden für die Betroffenen komme. Die Regierung fasst die Gründe wie folgt zusammen: „Unser Land ist ein attraktiver Standort für ausländische Rentner, die hier ihren Lebensabend genießen. Die beschlossene Maßnahme ist für Spanien als Zielort von kaufkräftigen Rentnern wichtig, da sie dazu dient, dass diese Rentner einen Beitrag zur Erholung unserer Wirtschaft leisten.“

Autor: Julian Höhne

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